Ausbildungsordnung
des Landes Berlin
Zuständiges Ministerium
Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport.
Rechtsquelle(n)
Ausführungsvorschriften über die Ausbildung in der Staatlichen Fachschule für Heilpädagogik Berlin-Ausbildungsverordnung Heilpädagogik vom 31. Juli 1991.
Schulbezeichnung
Staatliche Fachschule für Heilpädagogik
Organisationsform / Dauer
- Vollzeit: 18 Monate
- Teilzeit: 2 Jahre
Zugangsvoraussetzungen
- Erfolgreicher Abschluss der Hauptschule oder gleichwertige Schulbildung
- Staatliche Anerkennung als Erzieherin oder eine von der für das Schulwesen zuständigen Senatsverwaltung im Einvernehmen mit der fachlich jeweils zuständigen Senatsverwaltung als geeignet anerkannte Qualifikation
- Mindestens zweijährige hauptberufliche praktische Tätigkeit in einer sozial- oder sonderpädagogischen Einrichtung
- Bewerberinnen und Bewerber, die ihren Wohnsitz nicht in Berlin haben, werden nur aufgenommen nach Maßgabe freier Plätze
Für die Teilzeitform zusätzlich:
- Nachweis über ein bestehendes Arbeitsverhältnis in einer sozial- oder sonderpädagogischen Einrichtung
- Einverständnis des Arbeitgeber zur Aufnahme des Studiums mit der Zusage, die Fachschule ggf über die Beendigung der Tätigkeit unverzüglich zu informieren.
Stundentafel
Theoretische Grundlagen der Heilpädagogik:
- Allgemeine und spezielle Heilpädagogik
- Psychologie
- Soziologie
- Medizin
- Recht und Institutionen
Allgemeine und spezielle Methoden heilpädagogischen Handelns:
- Fächergruppe Konzepte und Methoden (Musik und Rhythmik, Bewegungserziehung, Psychomotorik, Sport, Spiel, Gestalten und Werken, Leben, Wohnen, Arbeiten)
- Beziehungsgestaltung
- Heilpädagogische Diagnostik
- Didaktik und Methodik
- Praktikumsbegleitender Unterricht
- Beratung und Supervision
Gesamt 1980 Stunden in Vollzeit bzw. 1280 Stunden in Teilzeit
Abschlussprüfungen
Schriftlich:
- Allgemeine und spezielle Heilpädagogik oder Psychologie oder Soziologie
- Recht und Institutionen oder Beziehungsgestaltung oder Sexualität und Partnerschaft oder Beratung
- Heilpädagogische Diagnostik oder Musik und Rhythmik oder Bewegungserziehung
Mündlich:
Die Fächer der schriftlichen Prüfung werden mündlich geprüft - Kolloquium
Ausbildungsziel
Befähigung, entwicklungs- und verhaltensgestörte sowie behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen heilpädagogisch zu fördern.
Abschluss
- Staatlich anerkannter Heilpädagoge
- Staatlich anerkannte Heilpädagogin




