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Ausbildungsordnung
des Landes Berlin


Zuständiges Ministerium


Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport.


Rechtsquelle(n)


Ausführungsvorschriften über die Ausbildung in der Staatlichen Fachschule für Heilpädagogik Berlin-Ausbildungsverordnung Heilpädagogik vom 31. Juli 1991.


Schulbezeichnung


Staatliche Fachschule für Heilpädagogik


Organisationsform / Dauer


  • Vollzeit: 18 Monate
  • Teilzeit: 2 Jahre

Zugangsvoraussetzungen


  • Erfolgreicher Abschluss der Hauptschule oder gleichwertige Schulbildung
  • Staatliche Anerkennung als Erzieherin oder eine von der für das Schulwesen zuständigen Senatsverwaltung im Einvernehmen mit der fachlich jeweils zuständigen Senatsverwaltung als geeignet anerkannte Qualifikation
  • Mindestens zweijährige hauptberufliche praktische Tätigkeit in einer sozial- oder sonderpädagogischen Einrichtung
  • Bewerberinnen und Bewerber, die ihren Wohnsitz nicht in Berlin haben, werden nur aufgenommen nach Maßgabe freier Plätze

Für die Teilzeitform zusätzlich:

  • Nachweis über ein bestehendes Arbeitsverhältnis in einer sozial- oder sonderpädagogischen Einrichtung
  • Einverständnis des Arbeitgeber zur Aufnahme des Studiums mit der Zusage, die Fachschule ggf über die Beendigung der Tätigkeit unverzüglich zu informieren.

Stundentafel


Theoretische Grundlagen der Heilpädagogik:

  • Allgemeine und spezielle Heilpädagogik
  • Psychologie
  • Soziologie
  • Medizin
  • Recht und Institutionen

Allgemeine und spezielle Methoden heilpädagogischen Handelns:

  • Fächergruppe Konzepte und Methoden (Musik und Rhythmik, Bewegungserziehung, Psychomotorik, Sport, Spiel, Gestalten und Werken, Leben, Wohnen, Arbeiten)
  • Beziehungsgestaltung
  • Heilpädagogische Diagnostik
  • Didaktik und Methodik
  • Praktikumsbegleitender Unterricht
  • Beratung und Supervision

Gesamt 1980 Stunden in Vollzeit bzw. 1280 Stunden in Teilzeit


Abschlussprüfungen


Schriftlich:

  1. Allgemeine und spezielle Heilpädagogik oder Psychologie oder Soziologie
  2. Recht und Institutionen oder Beziehungsgestaltung oder Sexualität und Partnerschaft oder Beratung
  3. Heilpädagogische Diagnostik oder Musik und Rhythmik oder Bewegungserziehung

Mündlich:

Die Fächer der schriftlichen Prüfung werden mündlich geprüft - Kolloquium


Ausbildungsziel


Befähigung, entwicklungs- und verhaltensgestörte sowie behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen heilpädagogisch zu fördern.


Abschluss


  • Staatlich anerkannter Heilpädagoge
  • Staatlich anerkannte Heilpädagogin