deutschenglish

Ausbildungsordnung
des Landes Rheinland-Pfalz


Zuständiges Ministerium


Ministerium für Schule und Weiterbildung


Rechtsquelle(n)


Berufskolleg Ausbildungs- und Prüfungsordnung (APO-BK)vom 26.05.1999


Schulbezeichnung


Fachschule für Heilpädagogik


Organisationsform / Dauer


  • Vollzeit: 24 Monate
  • Teilzeit: 48 Monate

Zugangsvoraussetzungen


Staatliche Anerkennung als Erzieherin/Erzieher oder Heilerziehungspflegerin /Heilerziehungspfleger, sowie mindestens einjährige hauptberufliche Tätigkeit als Erzieherin /Erzieher oder Heilerziehungspflegerin /Heilerziehungspfleger in einer sozial- oder heilpädagogischen Einrichtung nach der staatlichen Anerkennung - abweichend vom letzten Satz: einschlägige Berufsausbildung und -tätigkeit als Fachkraft im Sozial- und Gesundheitswesen von mindestens 7 Jahren unter Anrechnung der Berufsfachschulzeit und eine mindestens einjährige hauptberufliche Tätigkeit in sozial- oder heilpädagogischen Einrichtungen.


Abschluss


  • Staatlich anerkannte Heilpädagogin
  • Staatlich anerkannter Heilpädagoge
  • Fachhochschulreife