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Ausbildungsordnung
des Landes Sachsen


Zuständiges Ministerium


Sächsisches Staatsministerium für Kultus


Rechtsquelle(n)


Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie über die Fachschule im Freistaat Sachsen (Schulordnung Fachschule - FSO) vom 09.01.1994

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Stundentafeln, Rahmenstundentafeln u. Lehrpläne für die berufsbildenden Schulen im Freistaat Sachsen (VwV Stundentafeln) Az: 41-6511.30/4 vom 23.04.1996


Schulbezeichnung


Fachschule für Sozialwesen - Fachbereich Heilpädagogik


Organisationsform / Dauer


Vollzeit: 2 Jahre davon 1/2 Jahr berufspraktische Ausbildung


Zugangsvoraussetzungen


Realschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsabschluss, Abschluss einer Fachschule für Sozialwesen im Fachbereich Sozialpädagogik oder Heilerziehungspflege und die Staatliche Anerkennung als Erzieher oder Heilerziehungspfleger oder der als gleichwertig anerkannte Abschluss einer Erzieherausbildung der ehemaligen DDR und im Anschluss an den Erwerb eines Abschlusses eine mindestens einjährige Berufstätigkeit, die für die Arbeit in der Heilpädagogik förderlich ist.


Ausbildungsziel


Befähigung, Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Behinderungen, Störungen und Verhaltensauffälligkeiten heilpädagogisch zu fördern.


Abschluss


  • Staatlich anerkannte Heilpädagogin
  • Staatlich anerkannter Heilpädagoge
  • Fachhochschulreife