Ausbildungsordnung
des Landes Schleswig-Holstein
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Rechtsquelle(n)
Landesverordnung über die Fachschule (Fachschulordnung - FSO) vom 22.04.1993, geändert durch die Landesverordnung zur Änderung schulrechtlicher Vorschriften für berufsbildende Schulen vom 21.04.1996
Stundentafel für die Fachschule, Fachrichtung Heilpädagogik, Runderlass des Kultusministers vom 28.04 1988
Landesverordnung über die Prüfungsfächer für die Fachschule, Fachrichtung Heilpädagogik vom 14. September 1988
Schulbezeichnung
Fachschule, Fachrichtung Heilpädagogik
Organisationsform / Dauer
- Vollzeit: 18 Monate
- Teilzeit: 3 Jahre
Zugangsvoraussetzungen
- Hauptschulabschluss
- Eine für die Fachrichtung einschlägige Berufsausbildung oder für die Zielsetzung der Fachrichtung als gleichwertig anerkannte Qualifikation
- Jeweils eine mindestens einjährige, für die Zielsetzung der Fachrichtung förderliche Tätigkeit.
Ausbildungsziel
Die Fachschule erweitert die berufliche Ausbildung und bezieht dabei berufliche Erfahrungen ein. Sie führt zu einer neuen Qualifikation und befähigt für selbstständige Tätigkeiten und für Leitungsaufgaben.
Die Fachschule kann neben den zeitlich und inhaltlich bestimmten Ausbildungsgängen mit der in Schulen vorhandenen Sachausstattung zusammen mit anderen Partnern Angebote zur beruflichen Weiterbildung vorsehen.
Abschluss
- Staatlich anerkannte Heilpädagogin
- Staatlich anerkannter Heilpädagoge




