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Ausbildungsordnung
des Landes Schleswig-Holstein


Zuständiges Ministerium


Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur


Rechtsquelle(n)


Landesverordnung über die Fachschule (Fachschulordnung - FSO) vom 22.04.1993, geändert durch die Landesverordnung zur Änderung schulrechtlicher Vorschriften für berufsbildende Schulen vom 21.04.1996

Stundentafel für die Fachschule, Fachrichtung Heilpädagogik, Runderlass des Kultusministers vom 28.04 1988

Landesverordnung über die Prüfungsfächer für die Fachschule, Fachrichtung Heilpädagogik vom 14. September 1988


Schulbezeichnung


Fachschule, Fachrichtung Heilpädagogik


Organisationsform / Dauer


  • Vollzeit: 18 Monate
  • Teilzeit: 3 Jahre

Zugangsvoraussetzungen


  • Hauptschulabschluss
  • Eine für die Fachrichtung einschlägige Berufsausbildung oder für die Zielsetzung der Fachrichtung als gleichwertig anerkannte Qualifikation
  • Jeweils eine mindestens einjährige, für die Zielsetzung der Fachrichtung förderliche Tätigkeit.

Ausbildungsziel


Die Fachschule erweitert die berufliche Ausbildung und bezieht dabei berufliche Erfahrungen ein. Sie führt zu einer neuen Qualifikation und befähigt für selbstständige Tätigkeiten und für Leitungsaufgaben.

Die Fachschule kann neben den zeitlich und inhaltlich bestimmten Ausbildungsgängen mit der in Schulen vorhandenen Sachausstattung zusammen mit anderen Partnern Angebote zur beruflichen Weiterbildung vorsehen.


Abschluss


  • Staatlich anerkannte Heilpädagogin
  • Staatlich anerkannter Heilpädagoge