Ausbildungsordnung
des Landes Berlin

Zuständiges Ministerium

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie

Rechtsquelle(n)

Verordnung über die Studiengänge an den Staatlichen Fachschulen für Heilpädagogik im Land Berlin -Heilpädagogikverordnung vom 02. Februar 2015

Schulbezeichnung

Staatliche Fachschule für Heilpädagogik

Organisationsform / Dauer

  • Vollzeit: 18 Monate
  • Teilzeit:  24 Monate

Zugangsvoraussetzungen

  • Mittlerer Schulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung
  • Staatliche Anerkennung als Erzieher*in oder als Heilerziehungspfleger*in oder als Familienpfleger*in oder eine von der zuständigenSenatsverwaltung als geeignet anerkannte Qualifikation
  • Eine mindestens einjährige hauptberufliche Tätigkeit in einer sozialpädagogischen oder sozialpflegerischen Einrichtung
  • Bewerberinnen und Bewerber, die ihren Wohnsitz nicht in Berlin haben, werden nur aufgenommen nach Maßgabe freier Plätze

Für die Teilzeitform zusätzlich:

  • Nachweis über ein bestehendes Arbeitsverhältnis in einer von der zuständigen Senatsverwaltung anerkannten sozialpädagogischen oder sozialpflegerischen Einrichtung
  • Einverständnis des Arbeitgebers zur Aufnahme des Studiums an der Fachschule mit der Zusage, die Fachschule ggf. über die Beendigung der Tätigkeit unverzüglich zu informieren

Stundentafel

  Die Ausbildung umfasst die Lernbereiche:

  • Allgemeine und spezielle Grundlagen der Heilpädagogik
  • Heilpädagogische Konzepte
  • Handlungsformen und Methoden in der heilpädagogischen Praxis
  • Organisation und Qualitätsmanagement in der heilpädagogischen Arbeit

Abschlussprüfungen

Schriftlich:

  1. Allgemeine und spezielle Heilpädagogik oder Psychologie
  2. Ein weiteres von der oder dem Studierenden zu wählendem Fach. Als Wahlfächer legt die Fachschule drei Fächer fest, die im letzten Semester unterrichtet wurden.

Mündlich:

Mündliche Prüfungen können in allen Fächern durchgeführt werden.  - Kolloquium

Ausbildungsziel

Die Ausbildung soll die Studierenden befähigen, Menschen, die entwicklungs- und verhaltensauffällig oder von Behinderung bedroht sind, heilpädagogisch zu fördern.

Abschluss

  • Staatlich geprüfte Heilpädagogin
  • Staatlich geprüfter Heilpädagoge

Der erfolgreiche Abschluss als staatlich geprüfte/r Heilpädagoge*in beinhaltet die Qualifikation als Facherzieher*in für Integration und ist Voraussetzung, um die staatliche Anerkennung beantragen zu können.

Staatliche Fachschule für Heilpädagogik

Kontakt über:

Winfried Bieda
Ausbildungsbereichsleiter

w.bieda(at)schule-sozialwesen-pankow.de