STK Heilpädagogik
 
 

Ausbildungsordnung
des Landes Brandenburg

ZustÀndiges Ministerium

Senatsverwaltung fĂŒr Schule, Jugend und Sport.

Rechtsquelle(n)

AusfĂŒhrungsvorschriften ĂŒber die Ausbildung in der Staatlichen Fachschule fĂŒr HeilpĂ€dagogik Berlin-Ausbildungsverordnung HeilpĂ€dagogik vom 31. Juli 1991.

Schulbezeichnung

Staatliche Fachschule fĂŒr HeilpĂ€dagogik

Organisationsform / Dauer

  • Vollzeit: 18 Monate
  • Teilzeit: 2 Jahre

Zugangsvoraussetzungen

Erfolgreicher Abschluss der Hauptschule oder gleichwertige Schulbildung, Staatliche Anerkennung als Erzieherin oder eine von der fĂŒr das Schulwesen zustĂ€ndigen Senatsverwaltung im Einvernehmen mit der fachlich jeweils zustĂ€ndigen Senatsverwaltung als geeignet anerkannte Qualifikation, mindestens zweijĂ€hrige hauptberufliche praktische TĂ€tigkeit in einer sozial- oder sonderpĂ€dagogischen Einrichtung, Bewerberinnen und Bewerber, die ihren Wohnsitz nicht in Berlin haben, werden nur aufgenommen nach Maßgabe freier PlĂ€tze.

FĂŒr die Teilzeitform zusĂ€tzlich:
Nachweis ĂŒber ein bestehendes ArbeitsverhĂ€ltnis in einer sozial- oder sonderpĂ€dagogischen Einrichtung, EinverstĂ€ndnis des Arbeitgeber zur Aufnahme des Studiums mit der Zusage, die Fachschule ggf ĂŒber die Beendigung der TĂ€tigkeit unverzĂŒglich zu informieren.

Stundentafel

Theoretische Grundlagen der HeilpÀdagogik:

  • Allgemeine und spezielle HeilpĂ€dagogik
  • Psychologie
  • Soziologie
  • Medizin
  • Recht und Institutionen

Allgemeine und spezielle Methoden heilpÀdagogischen Handelns:

  • FĂ€chergruppe Konzepte und Methoden (Musik und Rhythmik, Bewegungserziehung, Psychomotorik, Sport, Spiel, Gestalten und Werken, Leben, Wohnen, Arbeiten)
  • Beziehungsgestaltung
  • HeilpĂ€dagogische Diagnostik, Didaktik und Methodik
  • Praktikumsbegleitender Unterricht
  • Beratung und Supervision

Gesamt 1980 Stunden in Vollzeit bzw. 1280 Stunden in Teilzeit

AbschlussprĂŒfungen

Schriftlich:

  1. Allgemeine und spezielle HeilpÀdagogik oder Psychologie oder Soziologie
  2. Recht und Institutionen oder Beziehungsgestaltung oder SexualitÀt und Partnerschaft oder Beratung
  3. HeilpÀdagogische Diagnostik oder Musik und Rhythmik oder Bewegungserziehung

MĂŒndlich:

Die FĂ€cher der schriftlichen PrĂŒfung werden mĂŒndlich geprĂŒft - Kolloquium

Ausbildungsziel

BefÀhigung, entwicklungs- und verhaltensgestörte sowie behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen heilpÀdagogisch zu fördern.

Abschluss

  • Staatlich anerkannter HeilpĂ€dagoge
  • Staatlich anerkannte HeilpĂ€dagogin
 
 
© 2008 STK