STK Heilpädagogik
 
 

Ausbildungsordnung
des Landes Nordrhein-Westfalen

Zuständiges Ministerium

Ministerium fĂĽr Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen

Rechtsquelle(n)

Ausbildungs- und PrĂĽfungsordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (APO-BK), Anlage E
in:  Verordnung ĂĽber die Ausbildung und PrĂĽfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs (Ausbildungs- und PrĂĽfungsordnung Berufskolleg – APO-BK) vom 26. Mai 1999, zuletzt geändert durch Verordnung vom 8. Dezember 2007
Download der jeweils gĂĽltigen Fassung unter www.berufsbildung.schulministerium.nrw.de

Schulbezeichnung

Fachschulen des Sozialwesens, Fachrichtung Heilpädagogik

Lehrplan

Richtlinien und Lehrpläne zur Erprobung
Fachschulen des Sozialwesens
Fachrichtung Heilpädagogik
(aus dem Jahr 2004)
Download wie oben unter: www.berufsbildung.schulministerium.nrw.de

Stundentafel

FachrichtungsĂĽbergreifender Lernbereich:
Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache
Politik/Gesellschaftslehre
Medizinische Grundlagen


Fachrichtungsbezogener Lernbereich:
Theoretische Grundlagen der Heilpädagogik und ihre
Didaktik/Methodik
Theologisch/anthropologisch/ethische Grundlagen
der Heilpädagogik
Methoden in der Heilpädagogik aus den Bereichen:
• musisch-kreative Verfahren/Spiel
• bewegungsorientierte Verfahren
• körperorientierte Verfahren
• Beratungsverfahren
• psychotherapeutisch orientierte Verfahren

Heilpädagogische Praxis mit schulischer Begleitung
Projektarbeit

 

Differenzierungsbereich

(Insgesamt mindestens 1800 Stunden)

Organisationsform / Dauer

Vollzeit: 18 Monate
Teilzeit:  36 Monate

Zugangsvoraussetzungen

- Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife)
- Nachweis der persönlichen Eignung (durch Vorlage eines FĂĽhrungszeugnisses)
- Fachschulausbildung im Fachbereich Sozialwesen oder eine als gleichwertig anerkannte Qualifikation und eine mindestens einjährige einschlägige hauptberufliche Tätigkeit in sozial- oder heilpädagogischen Einrichtungen 

Die Berufstätigkeit in Einrichtungen des Gesundheitsbereichs gilt für Krankenpflegerinnen / Krankenpfleger und Kinderkrankenpflegerinnen / Kinderkrankenpfleger als einschlägige hauptberufliche Tätigkeit.

Abschluss

  • Staatlich anerkannte Heilpädagogin
  • Staatlich anerkannter Heilpädagoge
 
 
© 2008 STK