Ausbildungsordnung
des Landes Rheinland-Pfalz
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Schule und Weiterbildung
Rechtsquelle(n)
Berufskolleg Ausbildungs- und Prüfungsordnung (APO-BK)vom 26.05.1999
Schulbezeichnung
Fachschule für Heilpädagogik
Organisationsform / Dauer
- Vollzeit: 24 Monate
- Teilzeit: 48 Monate
Zugangsvoraussetzungen
Staatliche Anerkennung als Erzieherin/Erzieher oder Heilerziehungspflegerin /Heilerziehungspfleger, sowie mindestens einjährige hauptberufliche Tätigkeit als Erzieherin /Erzieher oder Heilerziehungspflegerin /Heilerziehungspfleger in einer sozial- oder heilpädagogischen Einrichtung nach der staatlichen Anerkennung - abweichend vom letzten Satz: einschlägige Berufsausbildung und -tätigkeit als Fachkraft im Sozial- und Gesundheitswesen von mindestens 7 Jahren unter Anrechnung der Berufsfachschulzeit und eine mindestens einjährige hauptberufliche Tätigkeit in sozial- oder heilpädagogischen Einrichtungen.
Abschluss
- Staatlich anerkannte Heilpädagogin
- Staatlich anerkannter Heilpädagoge
- Fachhochschulreife