STK Heilpädagogik
 
 

Beschreiben, Verstehen und Bewerten spezifischer Lebens- und Entwicklungsbedingungen auf der Basis wissenschaftlicher Grundlagen

Staatlich anerkannte HeilpĂ€dagogen und HeilpĂ€dagogen kennen die fĂŒr ihr berufliches Handeln  relevanten Theorien aus PĂ€dagogik/HeilpĂ€dagogik und deren Bezugsdisziplinen (u.a. Psychologie, Soziologie, Anthropologie, Theologie/Ethik Medizin, Recht, Betriebwirtschaft) und können diese hinsichtlich ihres ErklĂ€rungswertes bzw. ihrer Praxisrelevanz  kritisch einschĂ€tzen.
Sie kennen die Gesetze, auf deren Grundlage Menschen mit unterschiedlichen Lebenserschwernissen ein Recht auf heilpĂ€dagogische Assistenz, beziehungsorientierte Begleitung  und Förderung haben

 

Staatlich anerkannte HeilpĂ€dagogen verstehen auf der Basis ihres Fachwissens die multifaktoriellen WirkungszusammenhĂ€nge, die beeintrĂ€chtigte LebensumstĂ€nde  und Behinderungen hervorbringen bzw. aufrechterhalten können.
Sie analysieren und beurteilen die gesellschaftlichen und institutionellen Rahmenbedingungen und beziehen kritisch zu ethisch relevanten Fragen ihres Berufsfeldes und der Gesellschaft Stellung.

   

Staatlich anerkannte HeilpĂ€dagogen erkennen und erklĂ€ren die spezifischen Lebens- und Entwicklungsbedingungen behinderter oder von Behinderung bedrohter Menschen, um so verstehende ZugĂ€nge fĂŒr die heilpĂ€dagogische Begegnung zu schaffen. Sie stellen im Hinblick auf Lebenserschwernisse von Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen den Hilfebedarf fest, formulieren und verantworten fachlich begrĂŒndete Stellungnahmen. 

    

Auf der Basis der entsprechenden Rechtsgrundlagen initiieren sie  die GewĂ€hrung von Hilfen mit dem Ziel, individuelle und soziale Ressourcen,  höchstmögliche Autonomie und die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegen zu wirken. Den BedĂŒrfnissen, Entwicklungs- und Lebenszielen behinderter oder von Behinderung bedrohter Menschen wird dabei besonders Rechnung getragen. HeilpĂ€dagoginnen und HeilpĂ€dagogen formulieren stellvertretend und /oder unterstĂŒtzend u.a. den Bedarf an konsultativer, advokatorischer und lernzielorientierter Assistenz.

 
 
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