Position der STK zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung
Durch das Inkrafttreten der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung am 26. März 2009 werden die rechtlichen und damit berechtigten Ansprüche aller Menschen auf ein Leben in Würde, auf Selbstbestimmung, gleichberechtigte Teilhabe und Bildung bekräftigt. Die Diskussion um Integration und Inklusion erhält einen neuen Schub. «Inklusion» wird zum Inbegriff für die Vision von einer Gesellschaft, in der alle Menschen, unabhängig von Behinderung oder Unterstützungsbedarf, selbstbestimmt und gleichberechtigt miteinander leben.
Dabei ist nicht die Eingliederung behinderter Menschen in bestehende gesellschaftliche Strukturen das Ziel, sondern die Gestaltung einer inklusiven Gesellschaft, in der alle Bürger, in allen Bereichen der Gesellschaft, wie z.B. Bildung, Wohnen, Arbeit, Kultur, Freizeit, selbstverständlich dazu gehören. Wir, die Mitgliedsschulen der Ständigen Konferenz von Ausbildungsstätten für Heilpädagogik teilen die Idee einer inklusiven, einer humanen Gesellschaft, in der allen Kindern Bildungschancen ermöglicht werden und Menschen notwendige Unterstützung und Assistenz wohnortnah bekommen. ► Wir treten für die sukzessive, an der Würde und am Wohl der Menschen orientierte Umsetzung der Behindertenrechtskonvention in Deutschland ein.
â–º Wir lehnen eine ideologische Auslegung des Inklusionsgedankens im Rahmen von politisch-parteilichem Denken ab.
► Wir treten dafür ein, dass die inklusive Perspektive ausgeweitet wird auf alle Menschen, deren Möglichkeitsräume durch Benachteiligung, Ausgrenzung, Zuschreibungen, Zugangsbarrieren systematisch eingegrenzt werden.
► Wir treten dafür ein, dass der Wunsch behinderter Menschen, ihre Möglichkeiten zum selbst bestimmten Handeln und zur Teilhabe sowie ihr Wohlergehen ausschlaggebend dafür sind, in welcher Form sie begleitet werden.
► Wir treten dafür ein, dass das individuelle Recht auf inklusive Erziehung und Bildung für alle die beste Perspektive wird, da es mit dem Aufbau inklusiver Leitbilder und Strukturen in der Gesellschaft und ihrer Institutionen einhergeht. Unzureichende professionelle oder materielle Bedingungen in Regeleinrichtungen bzw. inklusiven Einrichtungen, oder deren Image dürfen nicht weiterhin die Entscheidung der Eltern bestimmen oder gar zu einem freiwilligen Verzicht auf deren Entscheidungsrecht führen.
► Wir fordern insgesamt mehr Interdisziplinarität und weitere Professionalisierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Bereichen Erziehung, Bildung und in der Behindertenhilfe. Qualitätsentwicklung und Professionalität erfordern Konzepte des Lernens im Lebenslauf, für deren Umsetzung entsprechende Ressourcen bereitgestellt werden müssen. Die UN-Behindertenrechtskonvention ist ein Meilenstein auf dem Weg von einer Politik der Wohltätigkeit und Fürsorge zu einer Politik der Menschen und Bürgerrechte.
In unserer Stellungnahme zeigen wir u.a. auf, welchen Beitrag Heilpädagogik und Heilpädagogen leisten können, damit die UN-Konvention Schritt für Schritt alle Mitglieder der Gesellschaft erreicht. Schließlich blicken wir noch auf die Spannungsfelder, die heute noch mit inklusivem Denken und Handeln einhergehen, und verweisen auf die Herausforderungen, denen sich Gesellschaft, Politik und Gesetzgeber stellen müssen, damit behinderte Menschen tatsächlich in den Genuss aller Menschenrechte kommen. Bilder: Ravensburger Musikfest für Menschen unabhängig von Behinderung |
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