Geschichte des StK

1963 gründete Friedrich Meinertz an der Heckscher-Klinik in München mit dem „Heilpädago- gischen Ausbildungs- und Forschungsinstitut“ die erste deutsche Ausbildungsstätte, der rasch weitere Gründungen folgten. Sie schlossen sich 1964 zur STÄNDIGEN KONFERENZ zusammen.

 

Die Ausbildungsstätten für Heilpädagogik waren und sind bis heute von der Grundintention der Bundesarbeitsgemeinschaft für Erziehungshilfe (AFET) getragen, Kindern durch „zusätzliche Hilfen“ nachträgliche Entwicklungschancen zu geben, wenn sie in ihrem Entwicklungsprozess hinter den Möglichkeiten zurückbleiben, die ihren Fähigkeiten entsprächen.

 

Damit schlossen sie sich auch an das heilpädagogische Prinzip des Nestors der europäischen Heilpädagogik, Paul Moor, an: „Nicht gegen den Fehler, sondern für das Fehlende, ein Prinzip, das heute unter der Vokabel „Kompetenzorientierung“ modern erscheint.

 

1986 erarbeitete die STÄNDIGE KONFERENZ im Kontext der „Rahmenvereinbarung der Kultusministerkonferenz über Ausbildung und Prüfung von Heilpädagogen“ ihr „Grund- verständnis über Rahmenbedingungen der heilpädagogischen Ausbildung“, das 1995 in das Handbuch „Ausbildung zur staatlich anerkannten Heilpädagogin / zum staatlich anerkannten Heilpädagogen - Selbstverständnis und Konzeption“ übergeleitet wurde.

 

Die Rahmenvereinbarung der Kultusministerkonferenz aus dem Jahre 2002 stellte die Ausbildung an Fachschulen unter die Perspektive lernfeldorientierter Curricula, die auf der Länderebene in unterschiedlicher Weise umgesetzt werden. Hierauf reagierte die STÄNDIGE KONFERENZ durch verstärkte Beratung ihrer Mitglieder.

 

2004 legte die STÄNDIGE KONFERENZ eine Qualitätsstudie vor und im Jahr 2006 veröffentlichte sie ein „Kompetenzprofil Heilpädagogischer Ausbildung und Lehre“.

Kompetenzprofil Heilpädagogischer Ausbildung und Lehre 

 

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Qualitätsstudie zur Ausbildungsqualität von 2004

 

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